Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Software „livelisted“ der BUILDING BRANDS GmbH (im Folgenden „Anbieter“) durch Unternehmen (im Folgenden „Kunde“). livelisted richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG; Verbraucher können die Leistungen nicht in Anspruch nehmen.

Zuletzt geändert 07.09.26

1. Leistung

livelisted ist eine webbasierte Software (Software as a Service) zur Verwaltung von Einheiten, Preisen, Statusänderungen und Reservierungen von Immobilienprojekten, zur Erstellung versionierter Preislisten, zur Veröffentlichung von Verfügbarkeiten (öffentliche Seite, Website-Widget), zur Einbindung von Vertriebspartnern und zum Empfang von Interessentenanfragen. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf livelisted.app zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, verändern und ersetzen, solange der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt. Über wesentliche Einschränkungen wird der Kunde mindestens 30 Tage vorher per E-Mail informiert.

2. Vertragsschluss, Testphase

Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Kontos und der Annahme dieser Bedingungen zustande. Neue Kunden erhalten eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ohne Zahlungsmittel. Nach Ablauf der Testphase kann der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif wählen; andernfalls wird das Konto schreibgeschützt. Der öffentliche Preislisten-Link bleibt danach noch 30 Tage in eingefrorenem Stand mit Datumsstempel abrufbar und geht anschließend offline. Die Daten des Kunden werden 60 Tage aufbewahrt und danach gelöscht, sofern nicht zuvor ein Tarif gewählt oder ein Export angefordert wird.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die auf livelisted.app/pricing ausgewiesenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder jährlich im Voraus über den vom Anbieter beauftragten Zahlungsdienstleister, der als Händler (Merchant of Record) auftritt und die Rechnung ausstellt. Vertriebspartner des Kunden nutzen livelisted kostenlos.

Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt und gelten frühestens ab der nächsten Abrechnungsperiode. Widerspricht der Kunde, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.

4. Laufzeit und Kündigung

Monatliche Verträge sind jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündbar, jährliche zum Ende des Vertragsjahres. Die Kündigung erfolgt im Konto oder per E-Mail. Der Anbieter kann bei wesentlichen Vertragsverletzungen, insbesondere Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung oder rechtswidriger Nutzung, den Vertrag außerordentlich kündigen.

Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten innerhalb von 30 Tagen als Export (Excel, PDF-Preislisten) abrufen. Danach werden die Daten gemäß Datenschutzerklärung gelöscht.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der eingepflegten Inhalte verantwortlich — insbesondere Preise, Flächen, Verfügbarkeiten und Angaben in veröffentlichten Preislisten und Widgets — und für die Einhaltung der für ihn geltenden Informationspflichten (etwa Maklergesetz, Preisauszeichnung, Energieausweis). livelisted stellt die Werkzeuge, prüft Inhalte aber nicht.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe der Daten von Vertriebspartnern und Interessenten berechtigt ist und diese über die Verarbeitung informiert. Zugangsdaten sind geheim zu halten; Handlungen unter dem Konto des Kunden werden diesem zugerechnet.

Unzulässig sind insbesondere: das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen, automatisiertes Auslesen über den vorgesehenen Umfang hinaus, das Einstellen rechtswidriger Inhalte und die Nutzung zur Versendung unerwünschter Werbung.

6. Verfügbarkeit und Support

Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und Ausfälle außerhalb seines Einflussbereichs (Drittanbieter, Netz, höhere Gewalt). Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung (Enterprise-Tarif). Support erfolgt per E-Mail an Werktagen.

7. Automatische Abläufe und Benachrichtigungen

livelisted gibt Reservierungen nach Ablauf der vom Kunden gesetzten Frist automatisch frei und versendet Erinnerungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Fristen zu setzen, zu verlängern oder Reservierungen in Verkäufe umzuwandeln. Der Anbieter haftet nicht für Folgen einer Freigabe, die der vom Kunden gesetzten Frist entspricht.

8. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, livelisted für eigene Geschäftszwecke zu nutzen, einschließlich der Einbettung des Widgets auf eigenen Websites. Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden eingepflegten Inhalte verbleiben beim Kunden; er räumt dem Anbieter die zur Erbringung der Leistung nötigen Nutzungsrechte ein.

In Tarifen mit Hinweis („Live-Verfügbarkeit mit livelisted“) bleibt dieser Hinweis im Widget bestehen.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, die Bestandteil dieser Bedingungen ist (Abschnitt 13). Einzelheiten der Verarbeitung und die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.

10. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Datenverlust, soweit der Kunde zumutbare Sicherungen (Exporte) unterlassen hat, ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

Der Anbieter haftet nicht für Inhalte, die der Kunde veröffentlicht, und nicht für Entscheidungen Dritter (Interessenten, Vertriebspartner) auf Grundlage dieser Inhalte.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich. Der Anbieter nutzt Kundendaten ausschließlich zur Leistungserbringung; aggregierte, nicht personenbezogene und nicht kundenbezogene Nutzungsstatistiken darf er zur Produktverbesserung auswerten.

12. Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann der Anbieter den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

13. Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Gegenstand: Betrieb der Software livelisted für den Kunden. Dauer: Vertragslaufzeit. Art und Zweck: Speicherung, Anzeige, Versand und Auswertung der vom Kunden eingepflegten Daten zur Verwaltung und Vermarktung von Immobilienprojekten. Datenarten: Kontaktdaten von Vertriebspartnern und Interessenten, Namen in Notizen, Nutzungs- und Protokolldaten. Betroffene: Mitarbeitende des Kunden, Vertriebspartner, Interessenten.

Der Anbieter verarbeitet nur auf dokumentierte Weisung des Kunden (diese Bedingungen und die Nutzung der Software gelten als Weisung), verpflichtet sein Personal zur Vertraulichkeit, trifft die in der Datenschutzerklärung beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, unterstützt den Kunden bei Betroffenenrechten und Meldepflichten, informiert unverzüglich über Datenschutzverletzungen, löscht oder gibt Daten nach Vertragsende zurück und stellt die für Nachweise erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Unterauftragsverarbeiter: die in der Datenschutzerklärung genannten Dienstleister. Der Kunde stimmt deren Einsatz zu; über Änderungen wird er mindestens 30 Tage vorher informiert und kann aus wichtigem Grund widersprechen. Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur mit geeigneten Garantien (Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln).

14. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht die deutsche vor.